Neue EU-Regel: KI-Inhal­te müs­sen häu­fi­ger gekenn­zeich­net wer­den

Seit Anfang August gel­ten in der Euro­päi­schen Uni­on neue Trans­pa­renz­re­geln für Künst­li­che Intel­li­genz (KI). Vie­le Bil­der, Vide­os, Ton­auf­nah­men und Tex­te, die mit KI erstellt oder ver­än­dert wur­den und ver­öf­fent­licht wer­den, müs­sen künf­tig ent­spre­chend gekenn­zeich­net wer­den.

Betrof­fen sind bei­spiels­wei­se Unter­neh­men, Online-Shops, Wer­be­agen­tu­ren, Medi­en­häu­ser, Behör­den sowie Orga­ni­sa­tio­nen und Ver­ei­ne, die KI nut­zen. Erstellt oder ver­än­dert eine Fir­ma etwa ein Wer­be­bild, ein Erklär­vi­deo oder einen Social-Media-Bei­trag mit KI, muss dies künf­tig kennt­lich gemacht wer­den. Pri­va­te Nut­ze­rin­nen und Nut­zer, die KI nur für den per­sön­li­chen Gebrauch ein­set­zen, sind von den neu­en Vor­ga­ben in der Regel nicht betrof­fen.

Die Kenn­zeich­nung soll dabei hel­fen, KI-gene­rier­te Inhal­te leich­ter zu erken­nen und Mani­pu­la­tio­nen sowie soge­nann­te Deepf­akes bes­ser ein­ord­nen zu kön­nen. Künf­tig wer­den wir daher häu­fi­ger Hin­wei­se wie „Mit KI erstellt“ oder „KI-gene­riert“ sehen.

Quel­len:
SPIE­GEL: „EU-Kenn­zeich­nungs­pflicht für KI-Inhal­te gilt ab Sonn­tag“.

Bild: KI gene­riert mit Chat GPT Plus