Das gemein­sa­me Pro­jekt des Thü­rin­ger Umwelt­mi­nis­te­ri­ums und der Ver­brau­cher­zen­tra­le Thü­rin­gen geht in sei­ne vier­te Pha­se: Ab dem 15. Mai kön­nen Thü­rin­ge­rin­nen und Thü­rin­ger wie­der den Repa­ra­tur­bo­nus bean­tra­gen. Mit der finan­zi­el­len För­de­rung von Repa­ra­tu­ren soll die Ent­schei­dung, ein kaput­tes Elek­tro­ge­rät zu repa­rie­ren statt zu ent­sor­gen, leich­ter gemacht wer­den – der Umwelt zulie­be.


Die För­der­be­din­gun­gen haben sich etwas geän­dert: Wer sein Elek­tro­ge­rät repa­rie­ren lässt, statt es zu ent­sor­gen, und einen Antrag bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Thü­rin­gen ein­reicht, bekommt die Hälf­te der Kos­ten erstat­tet. Die För­de­rung liegt auch die­ses Jahr wie­der bei maxi­mal 100 Euro pro Thü­rin­ge­rin und Thü­rin­ger pro Jahr. NEU: Wer ein Repair-Café besucht hat, erhält 100 Pro­zent der Kos­ten für das ver­bau­te Ersatz­teil. Für 2024 sind bis­her 500.000 Euro für den Repa­ra­tur­bo­nus Thü­rin­gen 4.0 vor­ge­se­hen. Repa­ra­tur-Rech­nun­gen müs­sen auf den 15. Mai 2024 oder spä­ter datiert sein.

Auf www.reparaturbonus-thueringen.de fin­den sich Ant­wor­ten auf die häu­figs­ten Fra­gen (FAQs). Dazu gibt es ab sofort auch wie­der die Repa­ra­tur­bo­nus-Hot­line: 0361 — 555 14 35 (Di., Mi. und Do. von 13 bis 15 Uhr).

Quel­le: Pres­se­info Ver­brau­cher­zen­tra­le Thü­rin­gen

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