Das gemeinsame Projekt des Thüringer Umweltministeriums und der Verbraucherzentrale Thüringen geht in seine vierte Phase: Ab dem 15. Mai können Thüringerinnen und Thüringer wieder den Reparaturbonus beantragen. Mit der finanziellen Förderung von Reparaturen soll die Entscheidung, ein kaputtes Elektrogerät zu reparieren statt zu entsorgen, leichter gemacht werden – der Umwelt zuliebe.
Die Förderbedingungen haben sich etwas geändert: Wer sein Elektrogerät reparieren lässt, statt es zu entsorgen, und einen Antrag bei der Verbraucherzentrale Thüringen einreicht, bekommt die Hälfte der Kosten erstattet. Die Förderung liegt auch dieses Jahr wieder bei maximal 100 Euro pro Thüringerin und Thüringer pro Jahr. NEU: Wer ein Repair-Café besucht hat, erhält 100 Prozent der Kosten für das verbaute Ersatzteil. Für 2024 sind bisher 500.000 Euro für den Reparaturbonus Thüringen 4.0 vorgesehen. Reparatur-Rechnungen müssen auf den 15. Mai 2024 oder später datiert sein.
Auf www.reparaturbonus-thueringen.de finden sich Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQs). Dazu gibt es ab sofort auch wieder die Reparaturbonus-Hotline: 0361 — 555 14 35 (Di., Mi. und Do. von 13 bis 15 Uhr).
Quelle: Presseinfo Verbraucherzentrale Thüringen
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!